fS freiwillige Suchthilfe Bielefeld e.V.

Der Verein fS wurde am 05.12.2000 in Bielefeld gegründet. Mit der Gründungsversammlung wurde in § 1der Satzung der Name: Verein für freiwillige Suchtselbsthilfe in Bielefeld e.V. festgelegt. Er hat seinen Sitz in Bielefeld und ist seit dem 31.09.2001 im Vereinsregister beim Amtsgericht Bielefeld unter der Nummer 3525 eingetragen.

Mitglieder des Vereins sind keine Einzelpersonen, sondern die im Großraum Bielefeld in der Suchtselbsthilfe tätigen Gruppen. Zu den 12 Gründungsmitgliedern gehörten das Blaue Kreuz Deutschland e.V., das Blaue Kreuz i. d. EKD, die abstinenten Freundeskreise im e.V. Gemeindedienst, die abstinenten Freundeskreise im Caritasverband e.V., Kreuzbund e.V., Informations- und Betreuungsgruppen im Deutschen Roten Kreuz, Guttempler in Bielefeld, Freie Gesprächsgruppe, Basis e.V., Lichtblick e.V. Angehörigengruppe und Junge Gruppe "Pro Life" e.V. In der Mitgliederversammlung vom 13.06.2017 wurde eine Namensänderung in "fS freiwillige Suchthilfe Bielefeld e.V." beschlossen und am 27.10.2017 ins Vereinsregister eingetragen.

Der Verein hat den Zweck, die Selbsthilfe suchterkrankter Menschen in Bielefeld zu fördern. Er unterstützt die Arbeit der in ihm organisierten Suchtselbsthilfegruppen durch eine koordinierte, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und organisiert die Ausbildung zum ehrenamtlichen Suchtkrankenhelfer sowie regelmäßige Fortbildungen für seine Mitglieder und die Durchführung von Maßnahmen und Projekten in der Suchtprävention. Er vertritt die Interessen der freiwilligen Suchthilfe gegenüber der Stadt Bielefeld, den Krankenkassen und ist Mitglied in verschiedenen Gremien und Ausschüssen, die sich mit der Behandlung von Suchterkrankungen befassen.

Durch die regelmäßigen Vereinssitzungen und den regen Austausch untereinander ist eine gute Zusammenarbeit gewährleistet. Da die Mitgliederzahl überschaubar ist, kennt man sich untereinander. Besonders enge Kontakte bestehen zur ArbeitsGemeinschaft Suchthilfe Bielefeld und der Selbsthilfe-Kontaktstelle des Paritätischen in Bielefeld. Somit verfügt Bielefeld über ein engmaschiges Netz von Hilfsangeboten für alle Formen von Suchterkrankungen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Die Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt Bielefeld zuletzt durch Freistellungsbescheid vom 19.10.2017 festgestellt worden.